FAQ
Wer kann substituiert werden?
• Grundsätzlich jede/r der das 18. Lebensjahr vollendet hat und
• der länger als zwei Jahre opiatabhängig ist.
Voraussetzungen für eine Substitutionsbehandlung
• Sie wollen etwas verändern oder möchten es mindestens versuchen.
• Sie sind bereit offen und ehrlich über ihre Suchtproblematik zu sprechen.
Ziele
• Alltagsbewältigung
• Reduktion des Gebrauchs von Suchtmitteln
• Gesundheitliche Stabilisierung und Behandlung von körperlichen und psychischen Begleiterkrankungen
• Soziale Stabilisierung im Sinne von Teilhabe in der Gesellschaft und im Arbeitsleben
• Langfristige Opiatfreiheit
Im Vogelsbergkreis erfolgt diese Behandlung entsprechend den hierfür geltenden Richtlinien der Bundesärztekammer in enger Kooperation zwischen den substituierenden Ärzt:innen und dem Beratungszentrum Vogelsberg
Wie erfolgt die Kontaktaufnahme?
Nehmen Sie Kontakt zu unseren Berater:innen im Beratungszentrum Vogelsberg auf
Die weiteren Rahmenbedingungen werden dann im Erstgespräch geklärt und in einem Substitutionsvertrag vereinbart.
Ansprechpartnerinnen
Corinna Kaiser
Sozialarbeiterin B.A.
Telefon +49 (0) 66 31 – 79 39 0 – 13
Mobil + 49 (0) 151 – 17 16 84 13
corinna.kaiser@bz-vogelsberg.de
Marie Kümmel
Sozialpädagogin B.A.
Telefon +49 (0) 66 31 – 79 39 0 – 20
Mobil + 49 (0) 151 – 55025916
marie.kuemmel@bz-vogelsberg.de
