Ambulant stationäres Wohnen

Ambulant-stationäres Wohnen gibt Schutz und Unterstützung

Über das Angebot der Aufsuchenden Unterstützung Sucht hinaus ist es uns möglich, Leistungen ambulant anzubieten, die sonst nur im stationären Rahmen erbracht werden können.

Aufnahme in das ambulant-stationäre Wohnen finden Menschen mit Suchtproblematik, die bedingt durch die Krankheit ihre Selbständigkeit zu einem großen Maße eingebüßt haben, oder die für einen bestimmten Zeitraum einen geschützteren und unterstützenderen Rahmen benötigen als das Betreute Wohnen Sucht ihnen bieten kann; für die das Leben in einer solchen stationären Einrichtung jedoch nicht, noch nicht oder nicht mehr in Frage kommt.

Über die Aufnahme selbst entscheidet der Landeswohlfahrtsverband Hessen als Kostenträger.

Das ambulant-stationäre Wohnen findet im eigenen Wohn- und Lebensbereich statt.

Die Bandbreite der Unterstützung reicht von eigenständiger Versorgung über Assistenzleistung bis hin zu Vollversorgung in allen Lebensbereichen.

Für eine anregende Tagesstruktur besteht – neben einer individuellen Gestaltung – die Möglichkeit, die Tagesstätten in den psychiatrischen Zentren der Gemeinden Alsfeld oder Lauterbach zu besuchen.

Die Leistungen des stationären Wohnens werden auf der Rechtsgrundlage des SGB XII Eingliederungshilfe (§§ 53-60) erbracht. Damit verbunden ist die Verpflichtung, sich im Rahmen der bestehenden Rechtsvorschriften (§§ 82-96) mit seinem Einkommen und Vermögen an der Finanzierung der Leistungen zu beteiligen. Eine Wirtschaftliche Prüfung wird seitens des Kostenträgers durchgeführt.

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Beratungszentrum Vogelsberg
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